Thema :
Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Grundlagen der Urlaubsabgeltung vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BAG, der
Entscheidungen des EuGH
sowie der Entwicklung der Rechtsprechung des BSG"
I. Einführung
II. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches:
1. Bestehen eines Urlaubsanspruches
2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3. Der Umfang des Urlaubsanspruches
4. Die Unabdingbarkeit des Urlaubsanspruches
gemäß § 13 BUrlG und § 4 Abs. 4 S. 1 TVG
III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der
Rechtsprechung.
1. Die Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 3 BUrlG.
2. Die bisherige "gefestigte" Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts D
a. Die Surrogationstheorie des Bundesarbeitsgerichts
b. Der Abgeltungsanspruch als Ersatz ("Surrogat") für noch bestehende
aber nicht mehr realisierbare Urlaubsansprüche
c. Rechtliche Begründung
BAG vom 05.12.1995 - 5 AZR 871/96 - NZA 96,594
BAG vom 25.06.1996 - 5 AZR 182/95 - NZA 96,1153
BAG vom 19.06.2012 - 5 AZR 652/10 - NZA 2012,1087 (1088)
3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs:
- Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06 und C 520/06 (Gerhard-Schulz-Hoff/Deutsche
Rentenversicherung Bund u.a. in NZA 2009, 135 ff).
a. Die Vorlagefragen des LAG Düsseldorf
- Sachverhalt
- Vorlagefragen
b. Die Antworten:
- Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist besonders
bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft von dem nicht abgewichen
werden darf.
- Mit einer nationalen Vorschrift, die einen Übertragungszeitraum für am Ende des
Bezugszeitraumes nicht genommenen Jahresurlaub vorsieht, wird grundsätzlich das Ziel
verfolgt, dem Arbeitnehmer, der daran gehindert war, seinen Jahresurlaub zu nehmen,
eine zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen, in dessen Genuss zu kommen. Die Festlegung
eines solchen Zeitraumes gehört zu den Voraussetzungen für die Ausübung und die
Umsetzung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub und fällt somit grundsätzlich in
die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten.
- Daraus folgt, dass Art. 7 I der Richtlinie 2003/88/EG grundsätzlich einer nationalen
Regelung, die für die Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich fälligen
Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust
dieses Anspruches am Ende eines Bezugszeitraumes oder eines Übertragungszeitraumes
beinhalten, nicht entgegensteht, allerdings unter der
Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm mit der Richtlinie verliehenen
Anspruch auszuüben.
- So hat der EuGH zwar anerkannt, dass es den Mitgliedsstaaten freisteht, in ihren
innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für die Ausübung und die
Umsetzung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub festzulegen, er hat aber
klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten die Entstehung dieses sich unmittelbar aus der
Richtlinie 93/104/EG ergebenden Anspruches nicht von irgendeiner Voraussetzung
abhängig machen können.
- In dem selben Urteil hat der EuGH unterstrichen, dass die zur Umsetzung der
Vorschriften der Richtlinie 93/104/EG erforderlichen Durchführungs- und
Anwendungsbestimmungen gewisse Unterschiede Bezug auf die Voraussetzungen für
die Ausübung des Anspruches auf bezahlten Jahresurlaub aufweisen können, dass
diese Richtlinie es den Mitgliedsstaaten aber nicht erlaubt, bereits die Entstehung eines
ausdrücklichen einem Arbeitnehmer zuerkannten Anspruch auszuschließen (EuGH in
NZA 2001, 827 - BECTU).
4. Die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts:
- Die schrittweise Aufgabe der Surrogattheorie.
Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538 ff.
Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - NZA 2010, 1011 (1018)
Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 1421
Urteil vom 09.06.2012 - 9 AZR 625/10 - NZA 2012, 1087
IV. Die Urlaubsabgeltung -Einzelfragen- (Folgen der Rechtsprechung)
1. Verhältnis von gesetzlichem Mindesturlaub zu Mehrurlaub
a. (§ 3 Abs. 1 BUrlG, § 125 SGB IX)
BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 810 ff.
b.) Die Gleichlaufproblematik:
BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - NZA 2010, 811 f.
BAG vom 12.04.2011 - 9 AZR 80 /10 - NZA 2011, 1050
BAG vom 13.11.2012 - 9 AZR 64 /11 - NZA 2013, 399
2. Die zulässige Dauer des Übertragungszeitraumes (Begrenzung)
EuGH vom 22.11.2011 - C- 240/10- NZA 2011, 1333 (Schuldte)
BAG vo m 07.08.2012 - 9 AZR 353/10 - NZA 2012, 1216 ff.
3. Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit
BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - NZA 2013, 326
4. Tarifliche Ausschlussfristen/Verjährung
a. für den gesetzlichen Mindesturlaub
b. für den Mehrurlaub
BAG vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 142
LAG Niedersachsen vom 13.08.2013 - 9 Sa 138/13
5. Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche – Ausgleichsklause
BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1099
6. Tod/Vererblichkeit
BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - NZA 2013,678
7. Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Übergang in Teilzeit
EuGH vom 22.04.2010 - C-486/08 "Tiroler"
EuGH vom 13.06.2010 - C-450/12 "Brandes"
8. Tarifliche Urlaubsansprüche bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im
Blockmodel
BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 243/11 - NZA 2013, 575
9. Ersatzurlaub; Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung
BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 760/11
BAG vom 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
10. Probleme des ruhenden Arbeitsverhältnisses
BAG vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10 - NZA 2012, 166
EuGH vom 08.11.2012 in NZA 2012, 1273 ("Heimann und Toltschien")
11. Insolvenz
a. Masseverbindlichkeiten i.S. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
b. Ansprüche auf Insolvenzausfallgeld
Sozialgericht Lüneburg vom 04.11.2013 - S 18 AL 231/12
V. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts:
Urlaubsabgeltung auch für Beamte
BVerWG vom 31.01.2013 - 2 C 10.12
VI. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Urlaubsabgeltung
1. Eine Urlaubsabgeltung begründet für den Zeitraum der Abgeltung keine
Versicherungspflichten der SoZV und AarblV.
2. Zum Beitragsrecht.
3. Zum Leistungsrecht.
a. Arbeitslosenversicherung - das Ruhen des Anspruches gemäß § 257 Abs. 2 SGB III.
b. Krankenversicherung § 5 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 zweite Alternative SGB III i.V.m. § 157 Abs. 2 SGB III
VI. Steuerliche Aspekte